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Schweiz will Schwulen nach Uganda ausweisen Drucken E-Mail
Geschrieben von: Daniel Frey   
Freitag, 03. September 2010 um 13:32

Das Bundesamt für Migration (BFM) verweigert dem schwulen Ugander B.F. in der Schweiz Asyl. Dass Homosexualität schon jetzt in Uganda verboten ist und die Gesetze gegen Homosexuelle weiter verschärft werden sollen, bis hin zur Todesstrafe, genügt für das BFM nicht, um B.F. Asyl zu gewähren. Pink Cross protestiert gegen diesen Entscheid und erwartet, dass eine Beschwerde gegen den BFM-Entscheid Erfolg hat.

Es "ergeben sich aus den Akten keine Anhaltspunkte dafür, dass dem Gesuchssteller im Falle einer Rückkehr in den Heimatstaat mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit eine durch Artikel 3 EMRK verbotene Strafe oder Behandlung droht" schreibt das BFM in gestelztem Amtsdeutsch.

Das Bundesamt ignoriert den Umstand, dass Homosexualität in Uganda verboten ist und ein Gesetzesentwurf, der vor dem ugandischen Parlament liegt, Schwulen lebenslange Haft oder unter Umständen gar die Todesstrafe androht. Allein sich für die Rechte von Schwulen und Lesben einzusetzen, wäre gemäss dem Gesetzesentwurf strafbar.

Gegen diesen Gesetzesentwurf hat das europäische Parlament in einer Resolution vom letzten Dezember protestiert. Uganda droht, sollte das Gesetz in Kraft treten, eine Reduktion der Entwicklungshilfe aus der EU. Trotzdem findet das BFM dass "weder die im Heimatstaat des Gesuchsstellers herrschende politische Situation noch andere Gründe" gegen die "Zumutbarkeit der Rückführung in den Heimatstaat" sprechen.